1. „Die Fellwerkstatt“ führt sämtliche Pflegebehandlungen nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nach fachlichen Qualitätsgrundsätzen aus. Hierbei steht die Gesundheit des Tieres unter Beachtung des Tierschutzes im Mittelpunkt. Behandlungswünsche, die den vorgenannten Grundsätzen widersprechen, werden nicht ausgeführt.
2. „Die Fellwerkstatt“ arbeitet nach Terminvereinbarung. Sollte der Tierhalter verhindert sein den Termin wahrzunehmen, ist dieser rechtzeitig (24 Stunden vorher) abzusagen, damit der Termin anderweitig vergeben werden kann. Im Falle einer nicht rechtzeitigen Absage behält sich der „Hundesalon Fell-Werkstatt“ vor, eine Ausfallpauschale in Höhe der gebuchten Leistung geltend zu machen. Sollte die Ausfallpauschale nicht beglichen werden, behält sich der „Hundesalon Fell-Werkstatt“ vor, ein Inkasso-Unternehmen mit der Einforderung zu beauftragen.
3. Behandelt werden ausschließlich haftplichtversicherte, geimpfte und entwurmte Tiere. Der Tierhalter versichert mit der Beauftragung, dass bei dem zu behandelnden Tier eine gültige Haftpflicht-versicherung besteht und das Tier geimpft und entwurmt ist.
4. Die Preise werden gemäß Leistungsumfang vor Arbeitsbeginn vereinbart. Mehraufwendungen, deren Notwendigkeit sich während der Behandlung ergeben, gelten als vereinbart, sofern Sie einen Betrag in Höhe von 50,00 € nicht überschreiten.
Entstehende notwendige oder separat zu beauftragende Leistungen sind: Entfilzen, erforderliche Pflegeprodukte / Hilfsmittel, Parasitenbehandlung usw. Diese Leistungen sind –wie auch- Zeitverzögerungen (durch Unruhe des Tieres o.ä.) als Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
Falls das Tier Symptome aufweist, die auf eine Ansteckungsgefahr (Milben, Flöhe, Durchfall o.ä.) schließen lassen, wird eine Pauschale zu Desinfizierung in Höhe von 50,00 € fällig. „Die Fellwerkstatt“ bleibt zur Geltendmachung eines höheren Schadens bei dessen Nachweis berechtigt.
5. Richtet das zu behandelnde Tier während der Behandlung Schäden an Personen oder am Eigentum des Salons „Die Fellwerkstatt“an, haftet hierfür der Tierhalter.
6. Die Haftung des Salons „Die Fellwerkstatt“ wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
7. Das Tier ist unmittelbar nach der Behandlung auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen und diese unverzüglich bei Abholung zu rügen. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden.
Liegt ein vom Salon“Die Fellwerkstatt“ zu vertretender Mangel vor, der nicht umgehend korrigiert werden kann, sind diesem 2 Nachbesserungsversuche zuzugestehen, bevor Ersatzvornahmen oder Zusatzkosten etc. vom Hundehalter geltend gemacht werden können.
8. Sollte das Tier während der Betreuungszeit erkranken oder sich verletzen, so werden die Tierärzte am Salvuskreisel bzw. die Tierklinik Greven eingeschaltet. Die entstehenden Kosten trägt der Halter.
9. „Die Fellwerkstatt“ wird zum Zwecke der Leistungsverbesserung eine Kundenkartei führen. Mit den erhobenen personen- oder sachbezogenen Daten der Kundenkartei erklärt sich der Halter einverstanden. Diese Daten werden vertraulich behandelt und werden für keine anderen Zwecke benutzt oder an Dritte weitergegeben. Dies gilt nicht für die Information des Tierarztes in Notfällen.
10. „Die Fellwerkstatt“ wird ggf. Fotos von Kundenhunden zu Dokumentationszwecken auf seine Homepage einstellen. Hiermit erklärt sich der Halter einverstanden. Sollte der Halter eine Verwendung dieser Bilder nachträglich nicht mehr wünschen, wird der „Hundesalon…“ die entsprechenden Bilder löschen.
11. Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Emsdetten.